Vissza a főoldalra
FTI Touristik ÁSZF

 

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt ab dem 24.04.2019 auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf
• Pauschalreiseverträge (insbesondere jene mit der Kennzeichnung „XFTI“, Mietwagen mit inkludiertem FTI Service Paket, sowie Kreuzfahrten, Camper und Wohnmobile),
• Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der Kennzeichnung „FFLY“) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe
Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.
Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbedingungen ausgenommen sind Buchungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.

2. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30, D-81925 München) für alle von Ihnen auf die gebuchte(Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise bzw. Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“ in Höhe von 40% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 16) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. FTI wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3 (2)) sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.
Reagieren Sie gegenüber FTI nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Nur-Flug-Leistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (2).

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

FTI wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI unzureichend oder falsch informiert hat.
FTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden FTI mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass FTI eigene Pflichten verletzt hat.

6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich FTI vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
FTI behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet FTI ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

8. Umbuchung / Namenskorrektur

(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet.
Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters FTI und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 9 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an Sie erstatten.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter FTI Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber FTI geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

13. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von FTI für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

15. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

16. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit FTI oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

17. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter FTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

18. Ihr Vertragspartner:

FTI Touristik GmbH
Anschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89 2525 1090
E-Mail: info@fti.de
AG München, HRB 71745

zu Ziffer 9 (2):

Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH
Die unter Ziffer 9 (2) genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt.

A. Individuelle Entschädigungssätze

Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen

B.1. Alle Pauschalreiseleistungen, für die die folgenden Absätze B.2. und B.3. keine Anwendung finden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug und Pauschalreiseleistung mit der Kennzeichnung „XFTI“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises.
B.3. Pauschalreiseleistung Mietwagen mit inkludiertem FTI Service Paket:
Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars & Camper“ Programm gehören, bis Mietbeginn: kostenfrei.
Für Camper und Wohnmobile finden die unter B.1. angeführten Entschädigungssätze Anwendung.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en)

C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzelleistung(en) wie „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferienappartement“ sowie Tagesausflüge mit und ohne Reiseleitung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Charterflüge und als Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.3. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.
C.4. Sonstige Beförderungs-Einzelleistung(en):
Fährfahrten, Bus-, Einzel- und Gruppentransfers, Limousinen-Service, Verkehrsmitteltickets/-pässe (z.B. U-Bahn, Zug, Bus):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

D. Entschädigungssätze für sonstige touristische Einzelleistung(en):

Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt ab dem 24.04.2019 auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf
• Pauschalreiseverträge (insbesondere jene mit der Kennzeichnung „XFTI“, Mietwagen mit inkludiertem FTI Service Paket, sowie Kreuzfahrten, Camper und Wohnmobile),
• Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“),
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der Kennzeichnung „FFLY“) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe
Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.
Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbedingungen ausgenommen sind Buchungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande.

2. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastraße 30, D - 81925 München) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise bzw. Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung XFTI in Höhe von 35% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 13) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
Bei Verträgen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI in der Leistungsbeschreibung ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 5 (Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen Nichterreichens) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Restzahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung / Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind. Anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von FTI berücksichtigt. Dem Kunden ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese Änderung unerheblich ist. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Reisebeginn unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
(3) Ist FTI zu einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen gezwungen sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessen Frist ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Reagieren Sie gegenüber FTI nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

FTI wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI unzureichend oder falsch informiert hat. Insofern steht FTI auch für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ein.

5. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem die Erklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält FTI sich vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. FTI behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere, innerhalb der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten liegende, Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.
Der Reisende hat das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.

6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten) .

7. Umbuchung / Namenskorrektur

(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

8. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung , soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Beachtung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Reisebeginn , der üblichen und zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung abweichend aufgeführt finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 8 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erlöses durch anderweitige Verwendung.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Soweit FTI ersparte Aufwendungen entstanden sind oder FTI durch anderweitige Verwendung Erlöse erzielen konnte, wird FTI diese an den Kunden erstatten.

9. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

10. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Sie haben FTI jede Vertragswidrigkeit, die Sie während der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann Ihnen dies als Mitverschulden angerechnet werden.
(2) Behebt der Reiseveranstalter FTI die Vertragswidrigkeit entgegen seiner Verpflichtung innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und von FTI den Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Eine Fristsetzung durch Sie ist nicht erforderlich, wenn sich FTI weigert, die Vertragswidrigkeit zu beheben oder wenn unverzügliche Abhilfe notwendig ist.
(3) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(4) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

12. Internationale Übereinkünfte und EG/EU Verordnungen

Ihr Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz lässt Ihre Rechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 („Fluggastrechte“), der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 („Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr“), der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 („Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See“), der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 („Fahrgastrechte See- und Binnenschiffsverkehr“), und der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 („Fahrgastrechte Kraftomnibusverkehr“), sowie nach internationalen Übereinkünften unberührt. Sie sind berechtigt, Forderungen auch nach den genannten Verordnungen sowie nach internationalen Übereinkünften geltend zu machen. Eine gewährte Schadenersatzzahlung oder Preisminderung wird jedoch auf den nach den genannten Verordnungen oder nach internationalen Übereinkünften zustehenden Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung angerechnet und umgekehrt, um eine Bereicherung des Reisenden zu vermeiden.

13. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit FTI oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden, wenn die Vertragslaufzeit der Versicherung weniger als 6 Monate beträgt.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter FTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

15. Ihr Vertragspartner:

FTI Touristik GmbH
Anschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland
Telefon: +43 (0)820 240 458
E-Mail: info@fti.at
AG München, HRB 71745

zu Ziffer 8 (2):

Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH
Die unter Ziffer 8 (2) genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt.

A. Individuelle Entschädigungssätze

Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen

B.1. Alle Pauschalreiseleistungen, für die die folgenden Absätze B.2. und B.3. keine Anwendung finden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug und Pauschalreiseleistung mit der Kennzeichnung „XFTI“ :
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
B.3. Pauschalreiseleistung Mietwagen mit inkludiertem FTI Service Paket:
Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars & Camper“ Programm gehören, bis Mietbeginn: kostenfrei.
Für Camper und Wohnmobile finden die unter B.1. angeführten Entschädigungssätze Anwendung.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en)

C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzelleistung(en) wie „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferienappartement“ sowie Tagesausflüge mit und ohne Reiseleitung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. - 3- Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Charterflüge und als Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.3. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.
C.4. Sonstige Beförderungs-Einzelleistung(en):
Fährfahrten, Bus-, Einzel- und Gruppentransfers, Limousinen-Service, Verkehrsmitteltickets/-pässe (z.B. U-Bahn, Zug, Bus):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

D. Entschädigungssätze für sonstige touristische Einzelleistung(en)

Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

Terms and conditions of travel and payment for package holidays and individual tourist services

These terms and conditions of travel and payment for package holidays and individual tourist services apply to bookings of one or more travel services of FTI Touristik GmbH (hereinafter FTI) from April 24th 2019 . They are therefore applied to both
• Package holiday contracts (in particular those marked „XFTI“, rental cars with included FTI Service Package , as well as cruises, campers and motor homes)
• Contracts for pure overnight accommodation and lodging services in hotels, holiday apartments and holiday houses (esp. ‚hotel only‘)
• Contracts for pure transport services such as, in particular, flight services (in particular „flight only“ as charter flight, scheduled flight or marked „FFLY“) or transfer services without further travel services, and
• Contracts for other individual tourist services such as, in particular, admission tickets and ski passes
If individual provisions of these travel and payment conditions apply only to package holidays or only to individual tourist services, you will be informed of this at the appropriate point.
These terms and conditions of travel and payment shall not apply to bookings of hire cars from the “driveFTI” and “Cars & Camper” range.

1. Conclusion of the contract

(1) By making a booking (travel application), you are making a binding offer to FTI to conclude a contract for the travel services you request. Bookings via travel brokers such as travel agencies, online pricing portals and mobile travel sales agents as well as directly through FTI all constitute possible booking channels (e.g. written, telephone, online etc.). You will often first receive a confirmation of receipt of your travel application from your travel broker.
(2) Upon receipt of the booking confirmation/invoice from FTI for the travel services you request (at the address or email address you provide) or by your travel broker, the contract between you and FTI will be established.
(3) By making a booking, you are agreeing to margin taxation pursuant to Section 25 of the VAT Act (UStG). Any differing agreements must be confirmed in writing by FTI.

2. Insolvency insurance for package holidays / payment of package holidays and individual tourist services / withdrawal in case of payment default

(1) When booking a package holiday you will receive a booking confirmation/invoice along with an insolvency insurance certificate (security certification of the travel bond provider Swiss Re International SE, branch office Germany, Arabellastraße 30, D-81925 Munich) for all payments to be made by you for the booked package holiday.
(2) Payments for the booked package holiday or individual tourist service(s) must be made as follows:
a) Upon receipt of the booking confirmation/invoice, a deposit of 20% of the total price or, for package holidays marked „XFTI“ 40% of the total price, shall be payable immediately. FTI reserves the right to request a higher deposit for certain travel services, of which you will be notified prior to booking.
Premiums for travel insurance booked by you through FTI (see section 16) are payable in full together with the deposit.
The residual amount is payable 30 days before commencement of travel without further notification. For contracts concluded less than 30 days prior to commencement of travel, the total price shall be payable immediately. This shall not apply where FTI has reserved a right of withdrawal pursuant to section 6 (minimum number of participants). In this case, payment shall be payable when the period stated in the pre-contractual information and on the booking confirmation/invoice for exercising the right of withdrawal has expired and the right of withdrawal has not been exercised.
b) You must make payments directly to FTI to the account details provided in the booking confirmation/invoice, unless a collection right of the travel broker is not expressly marked in such booking confirmation/invoice. Where payment is made to FTI directly, the time of its receipt by FTI shall determine whether it was made promptly. All payments should be made stating the transaction number shown on the booking confirmation/invoice.
(3) Where the deposit or final payment is not made in time or in full, FTI reserves the right, following a reminder with a deadline, to withdraw from the contract and to claim compensation in accordance with the cancellation fees pursuant to section 9 (2) in combination with the compensation rates notified at the end of these terms and conditions of travel and payment. Separate compensation amounts differing from these shall apply where these were stated in the service description or notified to you prior to booking and listed in the booking confirmation/invoice.

3. Essential qualities / change of services / ancillary agreements

(1) The essential qualities of the travel services can be found in the pre-contractual information provided by FTI, such as the service description in the catalogue or the presentation on the operator website on the Internet as well as in the statements referring to this in the booking confirmation/invoice.
Service descriptions in catalogues and on the websites of service providers such as hotels are not binding on FTI.
(2) FTI reserves the right after conclusion of the contract to change any essential qualities of the travel services which do not affect the travel price and to deviate from the agreed content of the contract, if these become necessary after conclusion of the contract and have not been effected by FTI in bad faith. FTI shall only make such a change of service if the changes are minor and do not impact the overall character of the travel services. FTI shall inform you of such significant changes of service prior to commencement of travel immediately upon becoming aware of the reason for the change on a durable medium.
(3) In the event of a major change to a significant travel service (section 3 (2)), you are entitled to withdraw from the contract without penalty within a reasonable period set by FTI or to request participation in another travel service of at least the same value, if FTI is able to offer you a corresponding travel service from its range without any additional cost. If you do not respond to FTI within the period set, the notified change shall be deemed accepted.
(4) Travel brokers are not entitled to confirm ancillary agreements themselves. Where an express confirmation is not given by FTI on the booking confirmation/invoice, requests on the booking application shall only be considered a no-obligation request, for the fulfilment of which no guarantee can be assumed.

4. Transport services

The travel times for the booked flight days shown on the booking confirmation/invoice are for package holidays as well as flight only services subject to change pursuant to section 3 (2).

5. Passport, visa and health rules

FTI shall inform travellers who booked a package holiday about general passport and visa requirements as well as the health requirements of the country of destination including the approximate time limits for obtaining any necessary visa prior to the conclusion of the contract.
Travellers are responsible for obtaining and carrying any necessary travel papers, any necessary immunisations and for adhering to customs and exchange control regulations. You will be liable for any penalties or losses that result from failure to conform to these regulations, for example, payment of withdrawal costs. This shall not apply if FTI has provided insufficient or incorrect information.
FTI shall not be liable for the issue and acquisition of any visas necessary from the respective diplomatic representation if you have commissioned FTI with the procurement of such visas unless FTI culpably infringes its obligations.

6. Minimum number of participants / withdrawal due not reaching minimum

If FTI has listed the minimum number of participants in the respective pre-contractual information and on the booking confirmation/invoice as well as the point in time (withdrawal limit 30 days) by which you must be informed of the withdrawal prior to the contractually agreed commencement of the journey, FTI reserves the right to withdraw from the contract because the minimum number of participants has not been reached. If the travel service is not rendered for this reason, FTI will reimburse you without delay for the cost of travel you have paid.
FTI also reserves the right to set a different withdrawal period for certain travel services, of which you will be informed prior to booking in such a case.

7. Transfer of contract to a replacement person for package holidays

The traveller has the statutory right within the framework of a package holiday to request from FTI by way of notification on a durable medium that a third party replace them in their rights and obligations stemming from the package holiday contract. Such a declaration shall be promptly received if received by FTI 7 days prior to commencement of travel. FTI may object to the replacement if the third party does not meet the contractual travel requirements. If the third party replaces the traveller in the package holiday contract, they and the traveller shall have joint and several liability towards FTI for the travel price and for the additional costs incurred by FTI (e.g. on the part of the service provider) as a result of the participation of the third party (e.g. the need to book another fare category for flight tickets, ticket issuing costs). FTI shall charge an administration fee of € 30 for substitutions.

8. Rebooking / name correction

(1) At your request, FTI will make changes to package holidays or individual tourist services, unless excluded below, regarding the travel date, travel destination, the departure location the accommodation or the means of transportation or in case of individual tourist services a change of the traveller (rebooking) once, subject to availability, up to 30 days prior to departure.
In addition to the new travel price resulting from the rebooking, an administration fee of € 30 per person shall apply. No administration fee shall be payable for rebookings of rental cars up to commencement of the rental period.
If additional costs are incurred by the service provider as a result of the change (e.g. ticket issuing costs etc.), these shall be charged separately.
If the rebooking results in the cancellation of an essential travel service (hotel, flight etc.), the fixed cancellation charge pursuant to section 9(2) shall be charged.
Rebookings may not be made for package holidays with scheduled flights, for package holidays marked „XFTI“, for cruises, for tours of any kind, for flights only marked „FFLY“, for motorhomes & campers, for other individual tourist services such as entrance tickets and other tickets as well as for travel services, for which the separate cancellation fee is agreed.
This shall not apply if the rebooking is necessary because FTI has not provided you with any, insufficient or incorrect pre-contractual information. In this case, rebookings can be made free of charge.
(2) For a subsequently required correction or addition of the name due to a misrepresentation by the applicant/traveller or due to the subsequent change of the name of the traveller an administration fee of € 30 per person will be charged. Evidence that no or substantially lower costs have been incurred remains reserved to the traveller. Additional costs incurred as a result of the correction / addition of the name (for example reissue of scheduled flight tickets) are passed on to the traveller.

9. Withdrawal prior to commencement of travel / compensation

(1) You are entitled to withdraw from the contract at any time prior to commencement of travel. The withdrawal must be declared to FTI. If the travel service was booked through a travel broker, the withdrawal can also be made to them.
In case of a withdrawal, FTI shall be entitled to appropriate compensation insofar as FTI is not responsible for the withdrawal or extraordinary circumstances occur at the place of destination or in the immediate vicinity thereof which significantly affect the performance of the travel service or the transportation of persons to the place of destination; circumstances are unavoidable and extraordinary if they are out of the control of FTI and their circumstance could not have been avoided even if all reasonable precautions had been taken.
For package holidays, the time of commencement of the first contractual package holiday service shall count for the calculation of compensation. This point in time shall also apply as the date of commencement of travel for all other services. For individual tourist services, the time of commencement of each contractual individual service shall count for the calculation of compensation. For multiple individual travel services, the cancellation fees shall be calculated individually and then added.
(2) FTI shall exercise the option to charge a lump sum for it claim to compensation in consideration of the period between the declaration of withdrawal and the commencement of travel, the anticipated saving from applications of the travel organiser FTI and the anticipated profit resulting from any other use of the travel service. Unless notified otherwise pre-contractually and otherwise stated within the scope of the booking confirmation/invoice, the periods and compensation amounts stated at the end of these terms and conditions of travel and payment shall apply for the lump-sum compensation.
(3) You have the right to demonstrate that FTI has not suffered any loss or only a slight loss. In these cases, the calculation of compensation shall be made on a case-by-case basis.
(4) If the travel service does not take place or if individual travel services are not used, which FTI was willing and able to provide as per the contract, the claim to payment of the full travel price shall remain.
In this case, FTI endeavour to obtain any saved expenses from the service providers where services are not used. Where such savings are reimbursed to FTI, FTI shall also reimburse these to you.

10. Identity of operating air carrier

Pursuant to EU Regulation No. 2111/05, FTI hereby makes reference to the obligation of the tour operator to inform you of the identity of the operating air carrier for all transportation services for the outward and return flights prior to conclusion of the contract, where the air carrier is already known prior to the conclusion of the contract. In this respect, we refer to the relevant service description concerning the air carriers used. Where the identity of the air carrier is not yet known, we shall inform you prior to concluding the contract about the air carrier that is expected to operate the flight. Once the air carrier is known, we shall ensure that you are informed of this as soon as possible. This also applies in case of any changes to the air carriers operating the flight.

11. Notice of defects and redress / termination

(1) If the travel service is not provided free of defects, you as the traveller may seek redress from the tour operator FTI. As such, you are obliged to notify the defect to the contact person notified to you in the travel documents in order to seek redress. Culpable failure to notify the defect to that contact person may result in you losing your right to make any claims for these defects (price reduction, compensation) against FTI.
(2) If the travel service is significantly impacted by a travel defect, the traveller may terminate the contract where FTI has failed to provide redress within an appropriate period set by the traveller. It is not necessary to set a deadline if the redress is not possible, refused by FTI or if immediate redress is necessary,
(3) Regardless of the immediate notification of the defect locally, any claims to price reductions/compensation must be made to FTI. This notice of claim may also be made through your travel broker. The written form is recommended.

12. Dispute settlement procedures before a consumer arbitration board

FTI is not obliged to participate in dispute settlement procedures before a consumer arbitration board nor shall it participate in dispute settlement procedures before a consumer arbitration board.

13. Liability restriction

The contractual liability of FTI for damages that are not physical injury and are not caused culpably is limited to three times the travel price. Any claims beyond this on the grounds of an applicable international treaty or regulations based on these shall remain unaffected by the liability restriction.

14. Information on liability restriction in international air transport

The liability for transportation in international air carriage in the event of death or physical injury of travellers, of delays to travellers and/or luggage and of the destruction, loss or damage of luggage is subject to the Warsaw Treaty or the Montreal Convention.

15. Information on the liability of carriers of passengers by sea in the event of accidents

The liability of the carrier of passengers by sea in the event of death or physical injury of passengers, the loss of or damage to luggage, the loss of or damage to valuables and for passengers with reduced mobility, in the event of loss of, or damage to, mobility equipment or other specific equipment is subject to Regulation (EC) No 392/2009 of the European Parliament and of the Council of 23 April 2009 on the liability of carriers of passengers by sea in the event of accidents.

16. Travel insurance

Unless expressly stated otherwise, the travel price does not include travel insurance. We recommend taking out insurance coverage for cancellation costs, travel liability insurance, health and accidents.
Where FTI or your travel broker offer travel insurance, this only constitutes a brokerage service. The insurance contract shall be between you and the stated travel insurer only. Claims can only be made directly to the insurer. The premiums for insurance policies are not part of the travel price and are payable immediately upon concluding the insurance. You may not withdraw from insurance contracts.

17. Data protection

The personal data, that you provide to the tour operator FTI, will be processed and used electronically as far it is necessary for the establishment, implementation or termination of the travel contract and customer service. FTI complies with the provisions of the GDPR in the collection, processing and use of personal data.

18. Your contract partner:

FTI Touristik GmbH
Address: Landsberger Strasse 88, 80339 Munich, Germany
Telephone: +49 (0)89 2525 1090
E-mail: info@fti.de
AG (District Court) Munich, HRB 71745

Re. section 9 (2):

Compensation amounts for travel services of FTI Touristik GmbH
The compensation amounts for package holidays, individual touristic services and other individual touristic services mentioned in section 9(2) are as follows.

A. Individual compensation amounts

Separate compensation amounts differing from those stated below apply where these were stated in the service description of the respective travel service(s) or notified to you prior to booking and listed in the booking confirmation/invoice.

B. Compensation amounts for package travel services

B.1. All package travel services for which the following paragraphs B.2. and B.3. do not apply:
Up to the 30th day prior to commencement of travel 25%
From the 29th - 22nd day prior to commencement of travel 30%
From the 21st - 15th day prior to commencement of travel 45%
From the 14th - 10th day prior to commencement of travel 60%
From the 9th - 4th day prior to commencement of travel 80%
From the 3rd day prior to commencement of travel to departure 85%
of the travel price.
B.2. Package travel service with included scheduled flight and package travel service marked „XFTI“:
Up to the 30th day prior to commencement of travel 40%
From the 29th - 22nd day prior to commencement of travel 55%
From the 21st - 15th day prior to commencement of travel 65%
From the 14th - 10th day prior to commencement of travel 70%
From the 9th - 4th day prior to commencement of travel 80%
From the 3rd day prior to commencement of travel to departure 90%
of the travel price.
B.3. Package travel service rental cars with included FTI Service Package:
Rental cars not in the “driveFTI” or „Cars & Camper“ range, up to commencement of the rental period: free.
The compensation amounts listed under B.1. apply to campers and motor homes.

C. Compensation amounts for Individual tourist service(s)

C.1. Individual overnight accommodation and lodging service(s) such as „hotel only“, „holiday home only“ and „holiday apartment only“ and day trips with or without tour guide:
Up to the 30th day prior to commencement of travel 25%
From the 29th - 22nd day prior to commencement of travel 30%
From the 21st - 15th day prior to commencement of travel 45%
From the 14th - 10th day prior to commencement of travel 60%
From the 9th - 4th day prior to commencement of travel 80%
From the 3rd day prior to commencement of travel to departure 85%
of the travel price.
C.2. Individual air transport service(s) („flight only“) as charter flights and as flights marked „FFLY“:
Up to the 30th day prior to commencement of travel 50%
From the 29th to the 4th day prior to commencement of travel 75%
From the 3rd day prior to commencement of travel to departure 85%
of the travel price.
C.3. Individual air transport service(s) („flight only“) as . scheduled flights, intercontinental flights, trans-pacific flights and domestic flights in the country of destination:
The terms and conditions of the air carrier depending on the flight and fare category you select shall be notified to you by the booking agent prior to booking the selected flight fare.
C.4. Other individual transport service(s):
Ferry trips, bus, private and group transfers, limousine services, transport tickets/passes (e.g. underground, train, bus):
Up to the 30th day prior to commencement of travel 25%
From the 29th - 22nd day prior to commencement of travel 30%
From the 21st - 15th day prior to commencement of travel 45%
From the 14th - 10th day prior to commencement of travel 60%
From the 9th - 4th day prior to commencement of travel 80%
From the 3rd day prior to commencement of travel to departure 85%
of the travel price.
D. Compensation amounts for other individual tourist service(s):
Concert, opera, theatre, musical tickets, ,, ski passes, green fees, city tours, entrance tickets for museums, wellness packages:
These travel services are not subject to the fixed cancellation fees. The amount of compensation shall be determined according to statutory rules in consideration of the value of the expenses saved by FTI and those gained by any other use of the travel service by FTI.

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